Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage sollten folgende Punkte geklärt sein:
1. Wieviel Leistung wird die geplante Anlage haben?Sobald Sie diese Fakten geklärt haben, können Sie unser Anfrageformular ausfüllen und uns dieses mit einem Lageplan zusenden.
Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage sind verschiedene Formulare gefordert:
- Anmeldung zum Netzanschluss (Anfrageformular)
Die Erzeugungsanlage ist nach der VDE AR-N-4105 und allen weiteren zutreffenden aktuell gültigen Regeln der Technik anzuschließen und bei uns rechtzeitig anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge komplett auszufüllen und zu unterschreiben sind.
Sollten Sie Unterschiften im Auftrag leisten, benötigen wir zwingend eine Vollmacht des Kunden.
Desweiteren beachten Sie bitte unsere TAB.
Bitte senden Sie uns Unterlagen entweder per E-Mail (in guter Auflösung) oder auf dem Postweg.
Unterlagen die als Fax an uns gesendet werden können wegen der schlechten Qualität nicht bearbeitet werden.
Es gibt die Möglichkeit als Privatperson eine Mikro-PV-Anlage mit Stecker anzumelden.
Bitte füllen Sie hierfür das Anmeldeformular aus und senden es uns unterschrieben zurück.
Wir werden den Vorgang prüfen und auch ggf. Ihren Zähler kostenlos tauschen. (Falls keine Rücklaufsperre vorhanden ist)
Sobald die Anlage in Betrieb geht und im Marktstammdatenregister entsprechend gemeldet wurde, benötigen wir die Registrierungsbestätigung.
Kurzinformation Miko-PV-Anlage
Um die Vergütung Ihrer Anlage zu starten müssen Sie sich seit Anfang 2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und die Erzeugungsanlage anmelden.
Die Anmeldung wird von uns überprüft und Bestätigt. Sollten hier Abweichungen zu den uns vorliegenden Unterlagen existieren, werden wir diese als Anmerkung an Sie zurücksenden.
Wenn die Anlage im Marktstammdatenregister korrekt eingepflegt ist, erhalten Sie die zu dem Inbetriebnahme festgelegte Vergütung und eine Einspeisebestätigung.
Aufhebung 70%-Regel nach EEG 2023
Seit der Anpassung vom 12.10.22 im Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des EEG 23 dürfen Photovoltaikanlagen bis 25 kWp ab dem 14.09.2022 ohne Leistungsreduzierung in Betrieb gehen. Für Bestandsanlagen bis 7 kWp (Inbetriebnahme bis 14.09.22) kann die Leistungsreduzierung, nach Beantragung, aufgehoben werden.
Antrag Aufhebung der 70% Regel
Bei Anlagen > 30kWp ist eine Stufenregelung zu installieren, diese können Sie mit der Inbetriebsetzungsanzeige beantragen.
Bitte beachten Sie auch, dass wir hierfür ein 3-Punkt Feld benötigen, sowie die Vorverdrahtung. Anschluss FRE
Bei einem Anlagenbetreiberwechsel durch Verkauf o.ä. bitten wir Sie uns das Formular: Betreiberwechsel auszufüllen.