VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG | Dorfplatz 2 | 68542 Heddesheim

Elektromobilität

 

Sie planen eine oder mehrere Ladeeinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH zu errichten?

Gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann der Netzbetreiber bei Engpässen die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen temporär begrenzen. Betreiber profitieren im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. Neue Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von 4,2 kW oder größer müssen beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar ausgeführt sein.

Viel Wissenswertes zur Installation haben wir in einer Checkliste zusammengestellt.

Planen Sie Ladestationen mit einer Gesamtleistung ≥ 12 kVA? Dann beachten Sie unsere Hinweise zur netzdienlichen Steuerung.

Aufbauend auf diesen Informationen sollten Sie zunächst mit Ihrem Elektroinstallateur ein Konzept für Ihre Lademöglichkeiten erstellen. Anschließend können Sie die Ladeeinrichtungen wie folgt anmelden:

Anmeldung Ladestationen mit einer Gesamtleistung ≥ 4,2 kVA pro Netzanschluss

  1. Information an die SWV Netz senden:

  2. Netzverträglichkeitsprüfung:

    • Wir prüfen die Anschlussmöglichkeiten und die Netzverträglichkeit.

  3. Rückmeldung von uns:

    • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung zur Inbetriebnahme.

  4. Inbetriebsetzung:

    • Nach erfolgter Installation muss die Inbetriebsetzungsanzeige ausgefüllt und unterschrieben an netzservice@vwerke-heddesheim.de gesendet werden.

    • Wir werden einen Termin mit ihrem Elektrounternhemen vereinbaren zwecks Umstellung der Messstelle von modern auf intelligent und prüfen die Installation.

 

Anmeldung und Genehmigung öffentlicher Ladestationen
Betreiber öffentlicher Ladeeinrichtungen müssen diese vor Inbetriebnahme bei uns anmelden und genehmigen lassen. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Anmeldeformular für öffentliche Ladestationen und senden es ausgefüllt an netzservice@vwerke-heddesheim.de.

 

Anmeldung von Ladestationen mit einer Gesamtleistung > 3,6 kVA und ≤ 4,2 kVA
Ladestationen in diesem Leistungsbereich sind anmeldepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig und fallen nicht unter das EnWG §14 A. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Anmeldeformular und senden es ausgefüllt an netzservice@vwerke-heddesheim.de.

Bitte beachten:

Ladeeinrichtungen sind nach VDE AR-N-4100 sowie weiteren gültigen technischen Regeln anzuschließen und rechtzeitig anzumelden. Für Ladeeinrichtungen ≥ 4,2 kVA ist eine Steuerbarkeit nach § 14a EnWG erforderlich. Falls das verminderte Netzentgelt in Anspruch genommen wird, sind ein Steuergerät und ein separater Zähler notwendig.

 

1Die Gesamtleistung pro Netzanschluss entspricht der Summen-Bemessungsleistung der Kundenanlage nach VDE AR-N-4100

2Die Leistung in kVA stimmt oftmals mit der Leistung in kW überein

 


 

 

FAQ

Wer kann eine Ladestation installieren?

Eine Ladestation muss von einem Fachmann installiert werden. Hier wäre es sinnvoll, dies von einem bei uns eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen ausführen zu lassen.

Sind Ladestationen anmelde- oder genehmigungspflichtig?

Laut den aktuellen Technischen Anschlussregeln (TAR 4100) müssen alle Ladestationen ab einer Gesamtleistung von 3,6 kVA pro Netzanschluss bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Ab einer Gesamtleistung von 12 kVA benötigen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Anmeldepflicht eine Zustimmung für die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber.

Welche Leistung kann ich an meinen vorhandenen Netzanschluss anschließen?

Lassen Sie Ihren Netzanschluss und Ihre Elektroinstallation durch einen Fachmann prüfen. Sind keine Ertüchtigungen nötig, können Ladestationen bis zu einer Gesamtleistung unter 12 kVA installiert werden. Ab einer Gesamtleistung 12 kVA führen wir eine Einzelfallprüfung der Netzverträglichkeit durch. Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erteilen wir Ihnen die Genehmigung für die maximal verfügbare Leistung.

Auf welcher Grundlage wird mir die Genehmigung für Ladestationen mit einer Gesamtleistung > 12 KVA erteilt?

Die Genehmigung wird in der Regel nur für Ladestationen erteilt, die für netzdienliche Steuerbarkeit ausgerüstet sind. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte diesen Anmerkungen. Ob und wie viel Leistung genehmigt werden kann, ist abhängig von der Netzverträglichkeitsprüfung.

Was bedeutet die netzdienliche Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber?

Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Ladeeinrichtung temporär begrenzen darf, um netzkritische Situationen sowie Netzengpässe im Verteilnetz zu vermeiden. Sollte das verminderte Netzentgelt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Anspruch genommen werden, muss ein Steuergerät  installiert werden. 

Benötige ich einen separaten Zähler?

Soll das verminderte Netzentgelt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Modul 2 in Anspruch genommen werden, muss ein Steuergerät und ein separater Zähler installiert werden. Nur so kann festgestellt werden, was Sie für das Laden des Elektroautos an Kilowattstunden verbraucht haben. Es gibt Lieferanten, die hierfür einen günstigeren Tarif anbieten.

Wird der Einsatz eines Lastmanagementsystems empfohlen?

Wir empfehlen ein Lastmanagementsystem bei mehreren Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss (z.B. in Mehrfamilienhäusern), damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.

Durch ein Lastmanagementsystem können Sie Ladestationen mit einer höheren Gesamtleistung als die genehmigte Leistung installieren. Der ausführende Elektroinstallateur bestätigt uns, dass die Ladesysteme über ein Lastmanagementsystem so gesteuert werden, dass in Summe nie mehr als die genehmigte Leistung abgerufen werden kann.

Ich wohne zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft. Wie kann ich Ladestationen installieren lassen?

Als Mieter holen Sie sich bitte die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters ein und reichen diese mit dem Anmeldeformular ein.

Als Teil einer Eigentümergemeinschaft sollten Sie sich in Ihrer Gemeinschaft abstimmen. Wir bitten den Verwalter der Immobilie, die Anmeldung durchzuführen.

Auf was sollte ich als Vermieter oder Immobilienverwalter achten?

Wir empfehlen Vermietern und Verwaltern von Liegenschaften mit mehr als zwei Parkplätzen, ein Konzept für die Elektromobilität zu erstellen. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Elektroinstallateur zu Themen wie einem gemeinsamem Lastmanagementsystem beraten.       

Was muss ich beachten, wenn ich eine Förderung der KFW in Anspruch nehmen möchte?

Aktuelle Informationen zur möglichen Förderungen finden Sie direkt auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Eine der Voraussetzungen für die Förderung ‚Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude‘ (Zuschuss 440) durch die KfW ist unter anderem, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Einen passenden Ökostromtarif können Sie bei Ihrem Stromversorger abschließen.

 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 06204/989-300 oder per Mail an netzservice@vwerke-heddesheim.de erreichen.