VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG | Dorfplatz 2 | 68542 Heddesheim

Elektromobilität

 

Sie planen eine oder mehrere Ladeeinrichtungen im Netzgebiet der Versorgungswerke Heddesheim GmbH & Co. KG zu errichten?

 

Viel Wissenswertes zur Installation haben wir in einer Checkliste zusammengestellt. Planen Sie Ladestationen mit einer Gesamtleistung > 12 kVA? Dann beachten Sie zusätzlich unsere Anmerkungen.

Aufbauend auf den Informationen sollten Sie zunächst mit Ihrem Elektroinstallateur ein Konzept für Ihre Lademöglichkeiten erstellen. Im Anschluss können Sie Ladeeinrichtungen wie folgt bei uns anmelden.

 

Anmeldung Ladestationen mit einer Gesamtleistung kleiner 12 kVA pro Netzanschluss

Füllen Sie zusammen mit dem ausführenden Elektroinstallateur das Anmeldeformular vollständig aus. Durch das Ausfüllen und Zusenden per Post oder E-Mail (in guter Auflösung) an netzservice@vwerke-heddesheim.de bestätigt uns der Elektroinstallateur die Inbetriebsetzung.

 

Anmeldeschritte Ladestationen mit einer Gesamtleistung größer 12 kVA pro Netzanschluss

  1. Schritt: Information an die Versorgungswerke Heddesheim GmbH & Co. KG senden
  2. Schritt: Netzverträglichkeitsprüfung
    • Nach Eingang Ihres Antrags führen wir eine kostenlose Netzverträglichkeitsprüfung durch. Wir prüfen, ob die geplante/n Ladeeinrichtung/en an das vorgelagerte Verteilnetz angeschlossen und betrieben werden kann.
  3. Schritt: Rückmeldung von uns
    • Sobald Ihnen die Rückmeldung der Netzverträglichkeitsprüfung vorliegt, und die Versorgung Ihrer geplante/n Ladeeinrichtung/en aus dem vorgelagerten Verteilnetz möglich ist, können Sie den Elektroinstallateur mit der Montage Ihrer Ladeeinrichtung/en beauftragen.
  4. Schritt: Inbetriebsetzung
    • Füllen Sie zusammen mit dem ausführenden Elektroinstallateur das Anmeldeformular vollständig aus. Durch das Ausfüllen und Zusenden per Post oder E-Mail (in guter Auflösung) an netzservice@vwerke-heddesheim.de bestätigt uns der Elektroinstallateur die Inbetriebsetzung.

 

Bitte beachten:

Ladeeinrichtung/en sind nach der VDE AR-N-4100 und allen weiteren zutreffenden aktuell gültigen Regeln der Technik anzuschließen und bei uns rechtzeitig anzumelden. Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular komplett auszufüllen und zu unterschreiben ist. Sollten Sie Unterschiften im Auftrag leisten, benötigen wir zwingend eine Vollmacht des Kunden. Des Weiteren beachten Sie bitte unsere TAB (Technische Anschlussbedingungen). Unterlagen, die als Fax gesendet werden, können wegen der schlechten Qualität nicht bearbeitet werden.

 

1Die Gesamtleistung pro Netzanschluss entspricht der Summen-Bemessungsleistung der Kundenanlage nach VDE AR-N-4100

2 Die Leistung in kVA stimmt oftmals mit der Leistung in kW überein


 

 

FAQ

Wer kann eine Ladestation installieren?

Eine Ladestation muss von einem Fachmann installiert werden. Hier wäre es sinnvoll, dies von einem bei uns eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen ausführen zu lassen.

Sind Ladestationen anmelde- oder genehmigungspflichtig?

Laut den aktuellen Technischen Anschlussregeln (TAR 4100) müssen alle Ladestationen ab einer Gesamtleistung von 3,7 kVA pro Netzanschluss bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Ab einer Gesamtleistung von 12 kVA benötigen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Anmeldepflicht eine Zustimmung für die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber.

Welche Leistung kann ich an meinen vorhandenen Netzanschluss anschließen?

Lassen Sie Ihren Netzanschluss und Ihre Elektroinstallation durch einen Fachmann prüfen. Sind keine Ertüchtigungen nötig, können Ladestationen bis zu einer Gesamtleistung unter 12 kVA installiert werden. Ab einer Gesamtleistung 12 kVA führen wir eine Einzelfallprüfung der Netzverträglichkeit durch. Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erteilen wir Ihnen die Genehmigung für die maximal verfügbare Leistung.

Auf welcher Grundlage wird mir die Genehmigung für Ladestationen mit einer Gesamtleistung > 12 KVA erteilt?

Die Genehmigung wird in der Regel nur für Ladestationen erteilt, die für netzdienliche Steuerbarkeit ausgerüstet sind. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte diesen Anmerkungen. Ob und wie viel Leistung genehmigt werden kann, ist abhängig von der Netzverträglichkeitsprüfung.

Was bedeutet die netzdienliche Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber?

Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Ladeeinrichtung temporär begrenzen darf, um netzkritische Situationen sowie Netzengpässe im Verteilnetz zu vermeiden. Bei Ladestationen ab einer Gesamtleistung von 12 kVA muss ein 3-Punktfeld im Zählerschrank vorgesehen werden. Sollte das verminderte Netzentgelt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Anspruch genommen werden, muss ein Steuergerät und ein separater Zähler installiert werden. Für Ladeeinrichtungen kleiner 12 kVA ist die netzdienliche Steuerung zum jetzigen Zeitpunkt freiwillig, jedoch empfehlenswert.

Zurzeit erfolgt von unserer Seite noch keine Abschaltung bzw. Regulierung für Ladestationen. Falls es zu Engpässen in unserem Netz kommen sollte, muss ein Steuergerät verbaut werden, sodass wir die Leistung reduzieren können.

Benötige ich einen separaten Zähler?

Soll das verminderte Netzentgelt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Anspruch genommen werden, muss ein Steuergerät und ein separater Zähler installiert werden. Nur so kann festgestellt werden, was Sie für das Laden des Elektroautos an Kilowattstunden verbraucht haben. Es gibt Lieferanten, die hierfür einen günstigeren Tarif anbieten.

Auch wenn Sie kein vermindertes Netzentgelt nach § 14a (EnWG) in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihnen, beim Neubau/Ersatz der Zählerverteilung einen Einbauplatz für einen weiteren Zähler und eine Steuereinheit, sowie ein Leerrohrsystem für eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerschrank vorzusehen. Dies erleichtert eine mögliche nachträgliche Umrüstung, die ggf. gesetzlich erforderlich werden kann.

Wird der Einsatz eines Lastmanagementsystems empfohlen?

Wir empfehlen ein Lastmanagementsystem bei mehreren Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss (z.B. in Mehrfamilienhäusern), damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.

Durch ein Lastmanagementsystem können Sie Ladestationen mit einer höheren Gesamtleistung als die genehmigte Leistung installieren. Der ausführende Elektroinstallateur bestätigt uns, dass die Ladesysteme über ein Lastmanagementsystem so gesteuert werden, dass in Summe nie mehr als die genehmigte Leistung abgerufen werden kann.

Ich wohne zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft. Wie kann ich Ladestationen installieren lassen?

Als Mieter holen Sie sich bitte die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters ein und reichen diese mit dem Anmeldeformular ein.

Als Teil einer Eigentümergemeinschaft sollten Sie sich in Ihrer Gemeinschaft abstimmen. Wir bitten den Verwalter der Immobilie, die Anmeldung durchzuführen.

Auf was sollte ich als Vermieter oder Immobilienverwalter achten?

Wir empfehlen Vermietern und Verwaltern von Liegenschaften mit mehr als zwei Parkplätzen, ein Konzept für die Elektromobilität zu erstellen. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Elektroinstallateur zu Themen wie einem gemeinsamem Lastmanagementsystem beraten.       

Was muss ich beachten, wenn ich eine Förderung der KFW in Anspruch nehmen möchte?

Aktuelle Informationen zur möglichen Förderungen finden Sie direkt auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Eine der Voraussetzungen für die Förderung ‚Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude‘ (Zuschuss 440) durch die KfW ist unter anderem, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Einen passenden Ökostromtarif können Sie bei Ihrem Stromversorger abschließen.

 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 06204/989-300 oder per Mail an netzservice@vwerke-heddesheim.de erreichen.