VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG | Dorfplatz 2 | 68542 Heddesheim

Neuregelung § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen

 

Neue gesetzliche Anforderungen ab 2024: §14a EnWG und Steuerbarkeitsregelungen

Am 01. Januar 2024 tritt der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft, der verbindliche Steuerbarkeitsregelungen für Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Stromspeicher (jeweils > 4,2 kW) einführt.

Diese Vorschriften wurden von der Bundesnetzagentur erlassen, um die Mobilitäts- und Wärmewende zu fördern.

Betroffene Anlagen:

  • Wärmepumpen
  • Nicht öffentliche Ladesäulen
  • Anlagen zur Raumkühlung
  • Alle Stromspeicher

Pflichten des Anlagen Errichters:

Die Anlagen Errichter sind dazu verpflichtet die o.g. Anlagen steuerbar auszuführen.

 

Pflichten des Betreibers:

Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre steuerbaren Einrichtungen entsprechend ausgerüstet und stets steuerbar sind.

Ein separater Zählpunkt ist nicht zwingend erforderlich, aber optional.

 

Übergangsfristen:

Bestehende Anlagen vor dem 01.01.2024 bleiben derzeit unverändert. Bestandschutz gilt für Wärmepumpen mit separatem Zähler.

 

Wahlrecht des Betreibers:

  1. Modul (Grundmodul): Pauschale Netzentgeltreduzierung
  • Kein separater Zähler erforderlich.
  • Beachtung: Netzentgelte werden maximal bis 0€ rabattiert, ohne Auszahlung darüberhinausgehender Einsparungen.
  • Pauschaler Rabatt

2. Modul (Alternative): Prozentuale Arbeitspreisreduzierung

  • Separater Zähler erforderlich.
  • Kein Grundpreis für Marktlokation (Entnahmestelle), wenn der Betreiber an derselben Stelle eine weitere, normale Marktlokation betreibt und den regulären Grundpreis entrichtet.
  • Reduzierung des energiemengenabhängigen Arbeitspreises der Netznutzungsentgelte um 60%.

Voraussetzung für Modul 1 und Modul 2:

Damit eine netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Modul 1 und Modul 2) möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Technische Reduzierung des Leistungsbezugs auf < 4,2 kW.
  • Vorhandensein einer geeigneten Steuerkabelverbindung (z.B. Netzwerkkabel ab CAT 7) bis zum Zählerschrank.

 

Meldungen durch Betreiber:

Betreiber müssen Inbetriebnahmen, Änderungen und Außerbetriebnahmen technisch melden, um die reibungslose Umsetzung der netzorientierten Steuerung sicherzustellen.

Betreiber müssen technische Inbetriebnahmen, Änderungen und Außerbetriebnahmen vorab melden.

 

Ziel der Regelungen:

Die Maßnahmen dienen der netzdienlichen Steuerung, um das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und die Energiewende sicher zu gestalten.

Für Details  kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen.

 

PDF-Datei

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Netzorientierte

Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14 a EnWG

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Ansprechpartner

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns unter der 06204/989-300 oder per Mail an Netzservice@vwerke-heddesheim.de erreichen.