Neue gesetzliche Anforderungen ab 2024: §14a EnWG und Steuerbarkeitsregelungen
Am 01. Januar 2024 tritt der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft, der verbindliche Steuerbarkeitsregelungen für Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Stromspeicher (jeweils > 4,2 kW) einführt.
Diese Vorschriften wurden von der Bundesnetzagentur erlassen, um die Mobilitäts- und Wärmewende zu fördern.
Betroffene Anlagen:
Pflichten des Anlagen Errichters:
Die Anlagen Errichter sind dazu verpflichtet die o.g. Anlagen steuerbar auszuführen.
Pflichten des Betreibers:
Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre steuerbaren Einrichtungen entsprechend ausgerüstet und stets steuerbar sind.
Ein separater Zählpunkt ist nicht zwingend erforderlich, aber optional.
Übergangsfristen:
Bestehende Anlagen vor dem 01.01.2024 bleiben derzeit unverändert. Bestandschutz gilt für Wärmepumpen mit separatem Zähler.
Wahlrecht des Betreibers:
2. Modul (Alternative): Prozentuale Arbeitspreisreduzierung
Voraussetzung für Modul 1 und Modul 2:
Damit eine netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Modul 1 und Modul 2) möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Meldungen durch Betreiber:
Betreiber müssen Inbetriebnahmen, Änderungen und Außerbetriebnahmen technisch melden, um die reibungslose Umsetzung der netzorientierten Steuerung sicherzustellen.
Betreiber müssen technische Inbetriebnahmen, Änderungen und Außerbetriebnahmen vorab melden.
Ziel der Regelungen:
Die Maßnahmen dienen der netzdienlichen Steuerung, um das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und die Energiewende sicher zu gestalten.
Für Details kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns unter der 06204/989-300 oder per Mail an Netzservice@vwerke-heddesheim.de erreichen.