
Die gesetzliche Anforderungen ab 2024: §14a EnWG und Steuerbarkeitsregelungen
Am 01. Januar 2024 tritt der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft, der verbindliche Steuerbarkeitsregelungen für Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Stromspeicher (jeweils > 4,2 kW) einführt.
Diese Vorschriften wurden von der Bundesnetzagentur erlassen, um die Mobilitäts- und Wärmewende zu fördern.
Betroffene Anlagen:
Pflichten des Anlagen Errichters:
Die Anlagen Errichter sind dazu verpflichtet die o.g. Anlagen steuerbar auszuführen.
Pflichten des Betreibers:
Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre steuerbaren Einrichtungen entsprechend ausgerüstet und stets steuerbar sind.
Ein separater Zählpunkt ist nicht zwingend erforderlich, aber optional.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz.
Nur Bestandsanlagen, die bereits als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das 14a-Modell (in Kraft getreten am 01.01.2024) überführt werden. Hierzu informieren wir Sie rechtzeitig.
Ob Ihre Anlage einen bestehenden § 14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
(Nacht-) Speicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz.
Wahlrecht des Betreibers:
2. Modul: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung
3. Modul: Zeitvariabler Arbeitspreis
Voraussetzung für Modul 1, 2 und Modul 3:
Damit eine netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Modul 1, 2 und Modul 3) möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Meldungen durch Betreiber:
Betreiber müssen Inbetriebnahmen, Änderungen und Außerbetriebnahmen technisch melden, um die reibungslose Umsetzung der netzorientierten Steuerung sicherzustellen.
Betreiber müssen technische Inbetriebnahmen, Änderungen und Außerbetriebnahmen vorab melden.
Ziel der Regelungen:
Die Maßnahmen dienen der netzdienlichen Steuerung, um das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und die Energiewende sicher zu gestalten.
Für Details kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns unter der 06204/989-300 oder per Mail an Netzservice@vwerke-heddesheim.de erreichen.